Impressum


Angaben gemäß § 5 TMG:

MedicFinanz Frank Hellweg

Annette-Allee 41a

48149 Münster 

Vertreten durch: Frank Hellweg

Kontakt:

Telefon: +49 251 384 991-22 

Telefax: +49 251 384 991-90 

E-Mail: mail@medicfinanz.de

Aufsichtsbehörde: IHK Nord Westfalen Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: Name und Sitz der Gesellschaft: VHV Hannover, VHVplatz 1, 30177 Hannover, Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Vermittlung von Finanzinstrumenten

Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.

Verantwortlicher i.S.d. § 18 Abs. 2 MStV: Frank Hellweg – siehe oben – 

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken: © Giuseppe Porzani – Fotolia.com © Eisenhans – Fotolia.com Frank Hellweg besitzt die Erlaubnis nach §34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler) sowie §34i, Abs. 1 GewO (Immobiliendarlehensvermittler), Aufsichtsbehörde: IHK-Nord Westfalen, Sentmaringer Weg 61, 48151 Münster.

Berufsrechtliche Regelungen: §34d Gewerbeordnung §§ 59 bis 68 Versicherungsvertragsgesetz Versicherungsvermittlungsverordnung.

Nähere Infos finden Sie unter: www.vermittlerregister.info

Die beruflichen Regelungen können Sie im Internet unter www.gesetze-im-Internet.de einsehen und abrufen

Beschwerdemanagement:

Kundenbeschwerden sind nach Maßgabe der folgenden Leitlinien zu bearbeiten:

Jede eingehende Beschwerde wird im Beschwerderegister, mit Ihrem Namen, dem Beschwerdedatum, dem Grund sowie dem Verlauf der Bearbeitung tabellarisch und digital registriert. Der zuständigen Industrie- und Handelskammer wird jederzeit gestattet, Einsicht in dieses Register zu nehmen und die Daten zur Beschwerdebearbeitung fortlaufend zu untersuchen und zu bewerten. 

Der Eingang einer Beschwerde ist dem Beschwerdeführer unverzüglich zu bestätigen. Gleichzeitig ist der Beschwerdeführer über den Gang des Verfahrens zur Beschwerdebearbeitung zu unterrichten. Dabei ist ihm auch die voraussichtliche Dauer der Bearbeitungszeit mitzuteilen. 

Der Beschwerdeführer ist darauf hinzuweisen, dass er auch die Möglichkeit hat, eine Beschwerde bei der in der Kundenerstinformation genannten Schlichtungsstelle einzulegen. Dem Beschwerdeführer sind die Adresse, die Fax- und die Telefonnummer der Schlichtungsstelle mitzuteilen. 

Sollte die Beschwerde einen Gegenstand betreffen, für den unser Unternehmen nicht zuständig ist, ist der Beschwerdeführer hierüber unter Erläuterung der Gründe umgehend zu unterrichten. Soweit möglich, ist dem Beschwerdeführer die zuständige Stelle bekannt zu geben. Zuständig ist unser Unternehmen für alle Beschwerden, die unsere gesamte Vermittlungstätigkeit betreffen, einschließlich der Beratung vor und nach Versicherungsvertragsschluss, sowie das Mitwirken bei Verwaltung und Erfüllung von Versicherungsverträgen, auch im Schadenfall. 

Die Beschwerde ist umfassend zu prüfen und in klarer, verständlicher Sprache zu beantworten. 

Die Beschwerde ist grundsätzlich unverzüglich zu beantworten. Sollte eine unverzügliche Antwort nicht möglich sein, ist der Beschwerdeführer über die Gründe für die Verzögerung und darüber, wann die Prüfung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, zu unterrichten.